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Änderung der Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99042021011000, 99042021011000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042021011000, 99042021011000

Leistungsbezeichnung

Änderung der Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister ändern

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Bootsregistrierung für gewerbliche Fischerei

Volltext

Berufsfischer, die mit Fischereifahrzeugen fischen, müssen Änderungen der Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

  • die technische, nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
  • die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
  • den Sitz des Fischereibetriebes und 
  • die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung der Änderung der Daten 

Voraussetzungen

Der Küstenfischereibetrieb muss bereits registriert sein.

Das Fischereifahrzeug muss eine Fanglizenz besitzen oder es muss eine Kapazitätslizenz vorgelegt werden.

Kosten

29,00 bis 42,00 EUR

Verfahrensablauf

  • schriftliche Mitteilung
  • Prüfung
  • Erteilung des Dokuments
  • Zahlung der Gebühr

Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 Arbeitstage

Frist

vor Aufnahme der Tätigkeit

Weiterführende Informationen

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen, müssen Änderungen der Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

  • die nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
  • die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
  • den Sitz des Fischereibetriebes und 
  • die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein