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Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung) beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99042022001000, 99042022001000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042022001000, 99042022001000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen erteilen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung des Fahrzeuges eine Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz

Voraussetzungen

Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz  

Kosten

EUR 42,00

Verfahrensablauf

Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr

Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung des Fahrzeuges eine Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein