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Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99042019006000, 99042019006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042019006000, 99042019006000

Leistungsbezeichnung

Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen

Leistungsbezeichnung II

Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang genehmigen lassen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

Volltext

Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Berufsqualifikation
  • Formloser Antrag

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Erteilung des Dokuments
  • Zahlung des Entgeltes

Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 Arbeitstage

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Einspruch

Kurztext

Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Onlinedienst vorhanden: Nein