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Approbation: Ersatzurkunde beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99018151036000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018151036000

Leistungsbezeichnung

Approbation: Ersatzurkunde beantragen

Leistungsbezeichnung II

Approbation: Ersatzurkunde beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Zweitschrift (Synonym), Approbationsurkunde (Synonym), Ersatzurkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ersatz (36)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Handlungsgrundlage

Teaser

Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Eidesstaatliche Versicherung gem. § 22 Bundesnotarordnung
  • Lebenslauf mit Angabe des Approbationsdatums
  • ggf. Übersendung einer noch verhandenen Kopie der Approbationsurkunde
  • Erklärung der Straffreiheit
  • Bundeszentralregister (Belegart O)
  • Bescheinigung der zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Verwaltungsgebühr: 20€ - 25€ Mehr erfahren

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.

Frist

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgefertigt werden
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem Landesrecht
  • Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgefertigt werden
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein