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Bienenhaltung anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99110061261002, 99110061261002 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110061261002, 99110061261002

Leistungsbezeichnung

Bienenhaltung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Bienen

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Zur Verhinderung von Tierseuchen und deren effektiven Bekämpfung ist die Anzeige von Tierhaltungen erforderlich. Mit der Anzeige der Bienenhaltung muss die Anzahl und der Standort der gehaltenen Völker angegeben werden.

Volltext

Zur Verhinderung von Tierseuchen und deren effektiven Bekämpfung ist die Anzeige von Tierhaltungen (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Gehegewild zur Fleischerzeugung, Bienen- und Hummelvölker, Geflügel) erforderlich. Mit der Anzeige der Bienenhaltung muss die Anzahl und der Standort der gehaltenen Völker angegeben werden. Die zuständige Behörde vergibt eine zwölfstellige Registriernummer, mit welcher sich der Tierhalter anschließend bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern anmeldet.

Erforderliche Unterlagen

Die Übermittlung der Daten des Tierhalters kann formlos schriftlich, per E-Mail oder Fax an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen.

Voraussetzungen

Jeder, der Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

Kosten

Für die im Rahmen der Anzeige und Registrierung erbrachten Leistungen erhebt die zuständige Behörde Gebühren nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung. Die Gebühren betragen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Gebührenziffer 1.7.25 der Veterinärverwaltungskostenverordnung EUR 15,00.

Verfahrensablauf

Der Bienenhalter muss spätestens zu Beginn der Haltung die Anzahl der Bienenvölker und deren Standort bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die zuständige Behörde vergibt eine zwölfstellige Registernummer, mit welcher sich der Tierhalter anschließend bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern anmeldet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.

Frist

Spätestens bei Beginn der Bienenhaltung ist der zuständigen Behörde die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker und deren Standort anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Die Tätigkeit ist grundsätzlich nur anzeigepflichtig, daher sind keine Rechtsmittel erforderlich. 

Kurztext

Die Anzeige von Tierhaltungen ist erforderlich, damit der für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörde die Standorte von Nutztieren bekannt sind. Sie dient der Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen. Die Haltung von Bienen ist der zuständigen Behörde spätestens bei Beginn der Tätigkeit anzuzeigen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Anzeige der Haltung erfolgt beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal