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Fachschule für Agrarwirtschaft: Aufnahme beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99019041034000, 99019041034000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019041034000, 99019041034000

Leistungsbezeichnung

Fachschule für Agrarwirtschaft: Aufnahme beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Fachschule führt zu qualifizierten Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung.

Volltext

Die Ausbildung an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einjähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform. Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Jahr oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger. 
Die Ausbildung an der Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Sie dauert bei Ganzjahresunterricht zwei Jahre oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
 
Es können Bildungsgänge mit folgenden Abschlüssen angeboten werden: 

Bildungsgang/Dauer 

  • Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: ein Jahr
  • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: zwei Jahre

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise:

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer bzw. mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Voraussetzungen

Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus: 

  • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer;
  • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Antragstellung (nebst Einreichung erforderlicher Unterlagen) – Entscheidung über Aufnahme (bei Nichterfüllung entscheidet die Fachaufsichtsbehörde)

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Frist

Antragstellung bis 30.06. für Aufnahme im laufenden Jahr

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Fachschule führt zu qualifizierten Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung. Die Ausbildung zielt auf die Befähigung der Fach- und Führungskräfte mit beruflicher Erfahrung zur Führung von Unternehmen im Haupterwerb oder zur Übernahme von Aufgaben in mittleren Funktionsbereichen von Unternehmen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern "Johann Heinrich von Thünen"
Bockhorst 1
18273 Güstrow
Telefon: 03843 264300
Telefax: 03843 212536 
E-Mail: post-gue@fs.mv-regierung.de