Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung in einem anderen Anwendungsgebiet beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen.
Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn
- die Anwendung vorgesehen ist
- an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
- gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen,
und
- die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.
Die Genehmigung können außer dem Zulassungsinhaber beantragen:
- derjenige, der Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft anwendet,
- juristische Personen, deren Mitglieder Personen nach Nummer 1 sind.
Das nachfolgende Formular ist vollständig ausgefüllt an den Pflanzenschutzdienst einzureichen:
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:
- an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
- gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten ist online verfügbar.
Das ausgefüllte Formular ist postalisch an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V zu senden.
Antragstellung mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Behandlung. Die Genehmigungen werden in der Regel für zwei Jahre erteilt.
Antrag auf Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten.
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Dezernat 400
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein