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Pflanzenschutzmittel: Genehmigung zur Ausbringung von der Luft aus beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99093019006000, 99093019006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093019006000, 99093019006000

Leistungsbezeichnung

Pflanzenschutzmittel: Genehmigung zur Ausbringung von der Luft aus beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflanzenschutz (093)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Pflanzenschutzmittel-Anwendungen mit Luftfahrzeugen sind grundsätzlich verboten. Nur mit einer Genehmigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes darf dieser erfolgen.

Volltext

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist gemäß § 18 des PflSchG grundsätzlich verboten und darf nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Behörde des Bundeslandes erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt formlos als Anschreiben. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher nur Anwendungen durchgeführt, die gegen den Eichenprozessionsspinner abzielen. Die nach dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern für Waldschutzmaßnahmen aus der Luft notwendigen Vorarbeiten werden nur durch die Landesforstanstalt, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durchgeführt.

In dem formlosen Antrag müssen u. a. Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein:             

  • Sachkunde des Anwenders                                                                                                      
  • Technik                                                                                                                                  
  • Pflanzenschutzmittel                                                                                                                                                
  • Begründung des Einsatzes.                                                                                        

Voraussetzungen

Das beantragte Pflanzenschutzmittel muss vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen beziehungsweise genehmigt sein.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung Pflanzenschutzdienst, Postfach 10 20 64, 18003 Rostock.

Im Antrag müssen u. a. Angaben zur Sachkunde des Anwenders, zur Technik, zum Pflanzenschutzmittel gemacht und der Einsatz ausreichend begründet werden.

Die Genehmigung erfolgt befristet.                                                                  

Bearbeitungsdauer

5 Wochen

Frist

  • vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Genehmigung für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock

Ansprechpartner:
Dezernat 420
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de 
Telefonnummer: +49 385 588 61428

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein