Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Jagderlaubnis beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99067001001000, 99067001001000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067001001000, 99067001001000

Leistungsbezeichnung

Jagderlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen.

Eine entgeltpflichtige Jagderlaubnis muss bei der Unteren Jagdbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt (Wohnort) angezeigt werden.

Die Jagdbehörde kann die Zulassung von Jagdgästen aus Gründen der Jagdpflege beschränken oder untersagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagderlaubnisschein
  • Jagdschein

Voraussetzungen

keine

Kosten

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Verfahrensablauf

Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde und Eintragung in Jagdschein bei im Zuständigkeitsbereich wohnenden Jagderlaubnisinhabern

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. 
  • Eine entgeltpflichtige Jagderlaubnis muss bei der Unteren Jagdbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt angezeigt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Anzeige der entgeltlichen Jagderlaubnis erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal