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Notdienstapotheke finden

Mecklenburg-Vorpommern 99003039000000, 99003039000000 Typ 7

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003039000000, 99003039000000

Leistungsbezeichnung

Notdienstapotheke finden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 7

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von verordneten Arzneimitteln in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Verordnung ausgestellt wurde, online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.09.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie benötigen Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, zum Beispiel nachts oder an Sonn- und Feiertagen? Dann wenden Sie sich bitte an den Apothekennotdienst.

Volltext

Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, zum Beispiel nachts oder an Sonn- und Feiertagen. Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel sicher zu stellen. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern stellt einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung. Sie können auch über die kostenlose* Hotline 0800-00 22833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragen. Die notdienstbereiten Apotheken werden zusätzlich in der lokalen Presse veröffentlicht.

*nur aus dem deutschen Festnetz

Erforderliche Unterlagen

Falls Sie von Ihrem Arzt ein Rezept erhalten haben, denken Sie bitte daran es mitzunehmen.
Ansonsten benötigen Sie keine weiteren Unterlagen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Grundsätzlich fallen keine Kosten an, jedoch können Apotheken bei ihrer Inanspruchnahme in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6:00 Uhr und ab 14:00 Uhr einen zusätzlichen Betrag von EUR 2,50 berechnen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel sicher zu stellen.
  • Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist in M-V die zuständige Stelle für die Organisation dieser Dienstbereitschaft.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

nicht vorhanden

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