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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Mecklenburg-Vorpommern 99102036109000, 99102036109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036109000, 99102036109000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Leistungsbezeichnung II

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Religionszugehörigkeit (Synonym), ELStAM (Synonym), ELSTER (Synonym), Kinderfreibeträge (Synonym), Steuerauskunft (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Lohnsteuerkarte (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Steuerkarte (Synonym), Kinderfreibetrag (Synonym), Steuerklasse (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), Familienstand (Synonym), Freibetrag (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Hochzeit (Synonym), Elstam (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

Volltext

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Ausweis in jeder Lohnabrechnung
  • Selbstauskunft online
  • Schriftliche Mitteilung auf Antrag
  • zuständig: Finanzamt

Ansprechpunkt

Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Formulare

  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein