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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung der Adress- und Personendaten beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99102036011008, 99102036011008 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011008, 99102036011008

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung der Adress- und Personendaten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Adress- und Personendaten ändern lassen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), Meldedaten (Synonym), Adresskorrektur (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), ELSTER (Synonym), Elstam (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), ELStAM (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

von Adress- und Personendaten

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.09.2021

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

Volltext

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Änderung von Adress- und Personendaten

Ansprechpunkt

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Zuständige Stelle

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Formulare

nicht vorhanden