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Förderung der Freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in ein anderes Land über das REAG/GARP Programm beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99011005013000, 99011005013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99011005013000, 99011005013000

Leistungsbezeichnung

Förderung der Freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in ein anderes Land über das REAG/GARP Programm beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ausländerangelegenheiten (011)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung der Freiwilligen Rückkehr.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Besitzen Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft und denken Sie darüber nach, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren? 

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen und die Rückkehr in Ihr Herkunftsland nicht finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Sie können sich zum Thema freiwillige Rückkehr kostenlos beraten lassen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren und verpflichtet Sie zu nichts. So können Sie gut informiert und sicher die beste Entscheidung fällen.
Sie können sich sowohl persönlich bei einer Beratungsstelle als auch online beraten lassen. 

  • Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter dem unten aufgeführten Link. Dabei ist stets die Anwesenheit eines Dolmetschers vorgesehen.
  • Sie können sich auch online beraten lassen. So ist auch eine Beratung direkt in Ihrer Muttersprache möglich. Wählen Sie auf der unten aufgeführten Seite Ihr Herkunftsland aus, um Kontaktinformationen für die Onlineberatung zu bekommen.

Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, in Ihr Heimatland zurückzukehren, hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater/Ihre persönliche Beraterin gerne bei der Organisation und Planung Ihrer Rückreise. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie weitere Geld- und Sachleistungen erhalten (Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten, Starthilfen). In einigen Herkunftsländern gibt es außerdem Reintegrationsprojekte, die Sie abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen vor Ort beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützen. Informationen dazu bekommen Sie während der Beratung und auch unter dem unten aufgeführten Link.

Erforderliche Unterlagen

Zur Erstberatung sind keine Unterlagen erforderlich. Welche Unterlagen im Verlauf der Beratung erforderlich sein werden, erfahren Sie bei Ihrem Beratungstermin.

Voraussetzungen

Für die Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Die Beratung ist z.B. auch dann möglich, wenn Sie noch gar keinen Asylantrag gestellt haben.
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist einer der folgenden Punkte:

  • Sie befinden sich im Asylverfahren.
  • Der Asylantrag wurde abgelehnt und Sie sind ausreisepflichtig.
  • Sie sind asylberechtigt oder besitzen eine Duldung.

Ihnen wurde der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Zuerst erfolgt die unverbindliche Beratung. Wenn Sie sich dazu entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, folgt die Antragstellung. Wird über den Antrag positiv entschieden, organisieren Sie zusammen mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin die Rückreise und Ankunft in Ihr Heimatland. Nach Ihrer Ankunft bekommen Sie abhängig vom Land und von Ihren persönlichen Bedürfnissen weitere Unterstützung. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Im Folgenden geht es um für Ausländerinnen und Ausländer relevante Informationen zum Thema Freiwillige Rückkehr mit den jeweiligen Voraussetzungen und Förderungsmöglichkeiten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Jede unter nachfolgend gelistete Stelle. Beachten Sie, dass einige Stellen nur Beratung anbieten, während andere Stellen nur eine Antragstellung anbieten.

Formulare

nicht vorhanden