Hundehaltung Anmeldung
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örtliche Satzungen
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Jede Person, die einen Hund halten möchte ist verpflichtet, ihren Hund in ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer. Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Steuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Sie treffen diese Regelungen in ihren Hundesteuersatzungen.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzende Regelungen gelten. Sie müssen dafür einen separaten Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde stellen.
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.