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Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99031007016000, 99031007016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031007016000, 99031007016000

Leistungsbezeichnung

Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Synonym), Unternehmenszertifikat (Synonym), Bescheinigungsstelle (Synonym), Anerkennung (Synonym), Chemikalien-Ozonschichtverordnung (Synonym), Prüfungsstelle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

28.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Volltext

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Die zuständige Behörde erteilt Unternehmen, die Tätigkeiten an fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen durchführen nach § 6 ChemKlimaschutzV auf Antrag ein Unternehmenszertifikat nach Maßgabe von Artikel 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067oder Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 304/2008.
Darüber hinaus erkennt die zuständige Behörde Fortbildungsveranstaltungen nach § 5 Abs. 3 ChemOzonschichtV an. Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist eine Voraussetzung für die Erteilung einer Sachkundebescheinigung durch die IHK und damit auch eine Voraussetzung für die Erteilung eines Unternehmenszertifikates.

Erforderliche Unterlagen

Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
  • Inhalte des Lehrgangs,
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

Für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen sind der zuständigen Behörde detaillierte Informationen über den Lehrplan und die Lehrgangsinhalte einzureichen.
Für die Beantragung eines Unternehmenszertifikates ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde notwendig, dem die Sachkundebescheinigung der zuständigen IHK und weitere Angaben wie Name und Sitz des Betriebes, die Bezeichnung der zu zertifizierenden Betriebsteile und die für den Standort zu bescheinigenden Tätigkeiten (z.B. Installation, Wartung / Dichtheitskontrolle / Rückgewinnung, Instandhaltung / Reparatur) beizufügen sind.

Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

In Mecklenburg-Vorpommern fallen folgende Gebühren an:

Für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen fallen gemäß Gebührenziffer  4.1 der Umweltchemikalienkostenverordnung Gebühren in Höhe von maximal EUR 700,00 an.
Für die Erteilung eines Unternehmenszertifikates fallen gemäß Umweltchemikalienkostenverordnung Gebührenziffer 3.2 der Gebühren in Höhe von maximal EUR 200,00 an.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.

Bearbeitungsdauer

Gemäß § 5 Abs. 5 der Chemikalien-Ozonschichtverordnung  hat die zuständige Behörde innerhalb von 3 Monaten über die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. die Erteilung eines Zertifikates zu entscheiden. 

Frist

vor Aufnahme der Tätigkeit

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach § 5 Abs. 3 ChemOzonSchichtV sowie § 6 ChemKlimaschutzV (Unternehmenszertifikate) Anerkennung
  • Die zuständige Behörde stellt Unternehmenszertifikate nach § 6 ChemKlimaschutzV aus. Sie ist außerdem für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 5 Abs. 3 ChemOzonSchichtV zuständig.

Ansprechpunkt

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz 

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein