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Betriebserlaubnis einer Krankenhausapotheke beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99004001005000, 99004001005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004001005000, 99004001005000

Leistungsbezeichnung

Betriebserlaubnis einer Krankenhausapotheke beantragen

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Leiter Krankenhausapotheke (Synonym), Krankenhausversorgende Apotheke (Synonym), Krankenhausversorgungsvertrag (Synonym), Krankenhausträger (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Apotheken (004)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Volltext

Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

Voraussetzungen

Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

Kosten

Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke: EUR 600,00 - 2.000

Verfahrensablauf

  • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
  • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
  • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

Bearbeitungsdauer

8 Wochen

Frist

Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Krankenhausapotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden.
  • Schriftlicher Antrag vom Träger des Krankenhauses zu stellen.
  • Leiter muss schriftlich benannt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz ist das

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle
Wismarsche Straße 298
19055 Schwerin

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein