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Betriebserlaubnis einer Zweigapotheke beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99004003005000, 99004003005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004003005000, 99004003005000

Leistungsbezeichnung

Betriebserlaubnis einer Zweigapotheke beantragen

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Zweigapotheke (Synonym), Apotheke ohne Labor (Synonym), Betriebserlaubnis Zweigapotheke (Synonym), Notstand Arzneimittelversorgung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Apotheken (004)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

Volltext

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Deutsche Approbation als Apotheker
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

Voraussetzungen

  • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

Kosten

Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis

  • zum Betrieb einer Apotheke EUR 600,00 - 2.000
  • zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken: EUR 700,00 - 3.500

Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

  • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
  • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

Bearbeitungsdauer

8 Wochen

Frist

Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Voraussetzung:  Notstand in der Arzneimittelversorgung ist eingetreten
  • Inhaber*In nahe gelegener Apotheke kann Antrag auf Betriebserlaubnis stellen
  • Notwendige Räume müssen nachgewiesen werden
  • Zweigapotheken werden verwaltet
  • Erlaubnis gilt für 5 Jahre, kann verlängert werden

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Die zuständige Behörde, die Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihre Hauptapotheke erteilt hat.

Zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz ist das

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle
 

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein