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Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Inbetriebnahme störfallrelevanter Betriebsbereiche übermitteln

Mecklenburg-Vorpommern 99063064261000, 99063064261000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063064261000, 99063064261000

Leistungsbezeichnung

Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Inbetriebnahme störfallrelevanter Betriebsbereiche übermitteln

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Störfall-Verordnung (Synonym), BImSchG (Synonym), Notfallpläne (Synonym), Katastrophenschutz (Synonym), TA Luft (Synonym), Bundesimmissionsschutzgesetz (Synonym), Immissionsschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.

Volltext

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

Voraussetzungen

Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse und wollen diesen in Betrieb nehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 1 Monat(e)
Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtsbehelf

Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Kurztext

  • Störfallrelevanter Betriebsbereich - Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Inbetriebnahme Entgegennahme
  • Vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs muss der Betreiber alle zur Erstellung externen Alarm- und Gefahrenpläne erforderlichen Informationen bereitstellen.
  • Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme des Betriebsbereichs zu übermitteln
  • zuständig: Landkreise und kreisfreie Städte
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Formulare

nicht vorhanden