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Kombination von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte

Mecklenburg-Vorpommern 99106005080000, 99106005080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106005080000, 99106005080000

Leistungsbezeichnung

Kombination von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte

Leistungsbezeichnung II

Kombination von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pflegeversicherung (Synonym), Kombinationspflege (Synonym), gesetzliche Pflegeversicherung (Synonym), Pflegegeld plus Sachleistungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Ein Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen.

Volltext

Für die häusliche Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen. Dazu gehören körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht.

Werden diese Sachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, haben die Pflegebedürftigen einen anteiligen Anspruch auf Pflegegeld (§37 SGB XI). Das zur Verfügung stehende Pflegegeld wird um den Prozentsatz reduziert, in dem die oder der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch nehmen.

Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistung in Anspruch genommen werden, ist für 6 Monate bindend.

Während einer Kurzzeitpflege (für bis zu acht Wochen) oder einer Verhinderungspflege (für bis zu sechs Wochen) liegt das Pflegegeld bei 50 Prozent des Betrages, der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gezahlt wurde.

Werden Pflegebedürftige aus vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen  vorübergehend zuhause betreut, haben sie für diese Zeit auch Anspruch auf Pflegegeld.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Voraussetzungen

  • Pflegesachleistungen werden nur teilweise in Anspruch genommen
  • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Verfahrensablauf

  • Die Kombinationspflegeregelung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, damit Sie belegen können, dass Sie die Kombinationspflege beantragt haben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

In der Kombinationspflege werden Geld- und Sachleistungen verbunden.  

  • Geldleistung: für die häusliche Pflege wird ein anteiliges Pflegegeld bezogen
  • Sachleistung: ein Pflegedienst unterstützt die pflegenden Angehörigen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

Formulare

nicht vorhanden