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Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99055010001000, 99055010001000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99055010001000, 99055010001000

Leistungsbezeichnung

Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Güterverkehr (055)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Teaser

Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

Volltext

Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
  • folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:
    • Führerschein
    • Reisepass
    • Aufenthaltsgenehmigung
    • Arbeitserlaubnis
    • Sozialversicherungsausweis

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

60,00 – 120,00 EUR

Weitere Kosten entstehen für die Berichtigung/ Ersatzausstellung/ Änderung der Fahrerbescheinigung oder der beglaubigten Kopie sowie der Überprüfung der Voraussetzungen der Fahrerbescheinigung nach § 24 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, bis zu zwei Wochen dauern.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung
  • Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten benötigt eine Fahrerbescheinigung
  • Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen
  • zuständig: die für den Betriebssitz zuständige Verkehrsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

Formulare

nicht vorhanden