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Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

Mecklenburg-Vorpommern 99107013148003, 99107013148003 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107013148003, 99107013148003

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Beratung (Synonym), Familien (Synonym), Gesundheitshilfe (Synonym), Gesundheitsdienst (Synonym), Säuglinge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

Verrichtungsdetail

als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

Volltext

Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

  • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
  • Ein- und Durchschlafschwierigkeiten
  • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
  • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
  • Trennungsängsten und -schwierigkeiten
  • angespannter familiärer Situation
  • Beziehungsproblemen
  • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
  • Wochenbettdepression

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

  • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
  • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
  • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Leistungen der Gesundheitshilfe
  • Beratung für Eltern von Neugeborenen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,

in der der Wohnsitz liegt.

Formulare

nicht vorhanden