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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte

Mecklenburg-Vorpommern 99134007148000, 99134007148000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134007148000, 99134007148000

Leistungsbezeichnung

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte

Leistungsbezeichnung II

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reha (Synonym), Sozialmedizinische Nachsorge (Synonym), Rehabilitationssport (Synonym), Funktionstraining (Synonym), Patientenschulung (Synonym), Ergotherapie (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

Volltext

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Patientenschulungen für chronisch Kranke,
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
  • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.

Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
  • Verordnung beziehungsweise Stellungnahme des behandelnden Arztes

Voraussetzungen

Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation

  • muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
  • Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.

Kosten

Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

Verfahrensablauf

In der Regel:

  1. Verordnung durch Arzt
  2. Beantragung bei Krankenkasse
  3. Entscheidung der Krankenkasse
  4. Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Krankenversicherungen gewähren ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:

  • nach Ermessen
  • auf ärztliche Anordnung

Darunter fallen beispielsweise:

  • PatientenSchulung/Training
  • Rehabilitationssport
  • Funktionstraining
  • Sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder und Jugendliche

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Formulare

nicht vorhanden