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Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99147012060000, 99147012060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147012060000, 99147012060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Entwurfsverfasser (Synonym), bauvorlageberechtigter Ingenieur (Synonym), Bauvorlagen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

Volltext

Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
  • Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
  • drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:

  • berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
  • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

Kosten

Antragsgebühr EUR 100,00

Eintragungsgebühr EUR 125,00

Löschungsgebühr EUR 100,00

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
gemäß Handelsgesetzbuch
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 6 Jahr(e)
gemäß Abgabenordnung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bauvorlageberechtigte Ingenieure Eintragung
  • Eintragung erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen
  • Eintragung ist gebührenpflichtig
  • zuständig: Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Formulare

Der Antrag auf Mitgliedschaft kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden: