Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beantragen
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Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.
Zuwendungszweck
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen.
Gegenstand der Zuwendung
Beratungsleistungen, Präventionsmaßnahmen, Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Der Antrag ist bis zum 31. Oktober des dem Maßnahmezeitraum vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.
Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen sowie um zur Verbesserung der Situation von HIV-Infizierten, AIDS-Kranken, deren Angehörigen und Freunde beizutragen.
Zuwendungsempfänger sind freie gemeinnützige Träger, soweit sie Träger von AIDS-Beratungsstellen sind.
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung 2
An der Hochstraße 1
17036 NeubrandenburgTelefon: 0395 380-59600
Telefax: 0395 380-59730