Förderung: Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen beantragen
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Die finanzielle Förderung dient der Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, seiner Mehrung sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft.
Was wird gefördert?
- Nachhaltige Forstwirtschaft
- Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
- Mehrung des Waldes
- Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft
- Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen
Gegenstand der Zuwendung
- Naturnahe Waldbewirtschaftung: Waldstrukturdatenerhebung, Standortkartierung, Langfristige Überführung, Umbau, Kulturpflege, Jungwuchs- und Jungbestandspflege
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur: Ausbau, Grundinstandsetzung sowie Befestigung forstwirtschaftlicher Wege
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: Waldpflegeverträge, Koordinierung Holzangebot durch die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, Professionalisierung von Zusammenschlüssen
- Erstaufforstung
- Bewältigung von Extremwetterereignissen: Polterschutz, Aufarbeitung Restholz, Entrindung, Transport aus dem Wald, Lagerplätze, Wiederaufforstung, Nachbesserung, Kulturpflege,bestandes- und bodenschonende Entnahme und Rückung von Kalamitätshölzern
Nicht gefördert werden Maßnahmen auf Flächen, die zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
Wer wird gefördert?
- natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer land- oder forstwirtschaftlicher Flächen in M-V
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Förderausschluss für Bund und Länder
Wie wird gefördert?
- Zuschuss, Höhe gemäß Anlage ForstGAKFöRL
Ist die den Antrag stellende natürliche oder juristische Person nicht im Eigentum der begünstigten Fläche in Mecklenburg-Vorpommern, hat sie eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Dauer der Zweckbindungsfrist der zur Zuwendung beantragten Maßnahme vorzulegen.
Die Bagatellgrenzen nach Nr. 5.2.2 ForstGAKFöRL liegen zwischen 100,00 und 1.000,00 EUR pro Antrag.
Weitere Voraussetzungen sind der ForstGAKFöRL zu entnehmen.
ganzjährige Antragstellung bei fortlaufender Bewilligung
- ganzjährige Antragstellung
- Fristen nur bei der Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse:
Das Land gewährt zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft Zuwendungen in den folgenden Maßnahmegruppen:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung,
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur,
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- Erstaufforstung und Maßnahmen zur Bewältigung der durch Ext-remwetterereignisse verursachten Folgen im Wald.
- Schriftlicher Antrag
- zuständig: Landesforst M-V AöR
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein