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Zuschuss für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99400263017000, 99400263017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400263017000, 99400263017000

Leistungsbezeichnung

Zuschuss für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Förderung der Ländlichen Entwicklung (Synonym), LEADER (Synonym), Aktionsgruppe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Teaser

Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung LEADER. 

Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden: 

  • Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung (SLE),
  • Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben,
  • im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben.

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Lokale Aktionsgruppe schlägt auf der Grundlage ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vor. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Erforderliche Unterlagen

Die mit dem Zuwendungsantrag einzureichenden Unterlagen sind im Antragsformular bezeichnet. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.

Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

keine

Verfahrensablauf

Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt.

Zuwendungsanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

Alle vollständig eingereichten Zuwendungsanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.

Bearbeitungsdauer

individuell

Frist

Laufzeit der Förderung: 6 Jahr(e)

Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 2.500,00 EUR nicht unterschreitet.
Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.

Alle erforderlichen Formulare werden unter Förderung 2023-2027 - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) bereitgestellt. Bei Bedarf stellen die Bewilligungsbehörden die Formulare als Papierexemplar zur Verfügung.

Rechtsbehelf

Gegen die mit dem Bescheid getroffenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der den  Bescheid erlassenden Stelle erhoben werden.

Kurztext

  • Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung durch lokale Aktionsgruppen betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung
  • Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Zuständig: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt M-V (StÄLU)

Ansprechpunkt

Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Zuständige Stelle

Zuständig für das Auswahlverfahren ist die jeweilige Lokale Aktionsgruppe.

Zuständig für die Gewährung der Zuwendung ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU).

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein