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Förderung: Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium) beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99132024017000, 99132024017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132024017000, 99132024017000

Leistungsbezeichnung

Förderung: Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Erteilung einer Bewilligung

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wirtschaftsförderung (132)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt während der Gründung, dann erhalten Sie hier ein Gründungsstipendium.

Volltext

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.

Was wird gefördert?

Es werden Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase in den Bereichen der Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft gewährt. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Monat und Antragsteller zuzüglich 100,00 EUR pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate.

Erforderliche Unterlagen

Für das Jury-Verfahren:

  • Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
  • beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht

Für das Antragsverfahren:

  • gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
  • Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
  • De-minimis-Erklärung
  • bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
  • Finanzierungsplan

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
  • Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein
  • tragfähige
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung
  • Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee
  • keine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Einreichung einer Projektidee für das vorgeschaltete Jury-Verfahren
  • Einreichung bei der GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
  • Antragstellung: formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Bearbeitungsdauer

Nach Erhalt eines positiven Juryvotums und der Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Gründungsstipendiums per Zuwendungsbescheid.

Frist

Laufzeit der Förderung: 28.12.2023 - 31.12.2028

Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten bei Beantragung nach Unternehmensgründung

Weiterführende Informationen

Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.

Hinweise

Das Gründungsstipendium kann auch während eines Urlaubssemesters Studierenden, die ein Unternehmen gründen, gewährt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben
Antragsteller keine Unternehmen, sondern natürliche Personen mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Wohnsitz und Betriebssitz müssen in M-V sein

Für vorgeschaltetes Juryverfahren sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
  • beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht

Antrag ist in Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen, Antragsformular wird unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

  • gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
  • Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
  • De-minimis-Erklärung
  • bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
  • Finanzierungsplan

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Monat und Antragsteller zuzüglich 100,00 EUR pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate.
Gewährung von Gründungsstipendien während eines Urlaubssemesters möglich
Berücksichtigung von Elternzeit

Ansprechpunkt

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin

Telefon: +49 385 55115-0
Fax: +49385 55775-40
E-Mail: info@gsa-schwerin.de

Zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Formulare

Das Antragsformular wird von der Bewilligungsbehörde auf ihrer Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.