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Förderung: Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99400063017000, 99400063017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400063017000, 99400063017000

Leistungsbezeichnung

Förderung: Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm „Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen“ beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Gründung (Synonym), Unternehmensgründung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei Ihrem Gründungsvorhaben, dann erhalten Sie hier ein Mikrodarlehen.

Volltext

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.

Was wird gefördert?

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge erhalten.

Die Zuwendungen dienen der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen.

Wie wird gefördert?

Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:

  • verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 25.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf

Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.

Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten über Fachkunde als auch Unternehmensführung
  • aussagefähiges Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
  • Gewerbeanmeldung/Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
  • angestrebte Selbstständigkeit als Vollexistenz und persönlich unabhängig ohne direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Es ist ein formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Mikrodarlehens per Zuwendungsbescheid.

Frist

Laufzeit der Förderung: 28.12.2023 - 31.12.2028

keine

Weiterführende Informationen

Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Mikrodarlehen zum Zweck der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen
  • Wohnsitz und Betriebssitz müssen in M-V sein
  • Antragsteller keine Unternehmen, sondern natürliche Personen
  • verzinsliches Mirkodarlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben vor Gründung bzw. in den ersten 36 Monaten nach Gründung
  • Antrag Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen, Antragsformular unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt
  • Unternehmenskonzept erforderlich, Selbstständigkeit als Vollexistenz
  • bis zu EUR 25.000 je Unternehmensgründung bei nachgewiesener Finanzierungslücke
  • Laufzeit des Darlehens bis zu 6 Jahre, davon bis zu 12 Monate tilgungsfrei
  • fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens in Höhe von 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld

Ansprechpunkt

Beratung bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH