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Kinderschutz Koordinierung

Mecklenburg-Vorpommern 99069006232000, 99069006232000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99069006232000, 99069006232000

Leistungsbezeichnung

Kinderschutz Koordinierung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erziehungsverantwortung (Synonym), Kindeswohl (Synonym), Erziehungsrecht (Synonym), Kindesentwicklung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jugendschutz (069)

Verrichtungskennung

Koordinierung (232)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.06.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden.

Volltext

Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden. Dazu sollen alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, wie z. B. Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei in einem Kooperationsnetzwerk zusammenarbeiten.

Die verbindliche Kooperation der Einrichtungen und Institutionen soll durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) organisiert werden. Ziel ist es, Kindern und Eltern möglichst frühzeitig geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen, um ihre Entwicklungsperspektiven nachhaltig zu verbessern.

Die Sicherstellung von Netzwerken Frühe Hilfen wird durch einen Fonds des BMFSFJ (Bundesstiftung Frühe Hilfen) finanziell unterstützt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zum Fonds Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 KKG.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
  • Information zum Angebots- und Aufgabenspektrum
  • Klärung der Angebotsgestaltung und -entwicklung
  • Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz
  • Zuständigkeit örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Unterstützung durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen
  • Nähere Informationen können über die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen abgerufen werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen

Formulare

nicht vorhanden