Übernachtungssteuer bezahlen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beherbergungssteuer (Synonym), Bettensteuer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.05.2019
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)
Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.
Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.
Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.