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Übernachtungssteuer bezahlen

Mecklenburg-Vorpommern 99139003002000, 99139003002000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99139003002000, 99139003002000

Leistungsbezeichnung

Übernachtungssteuer bezahlen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Beherbergungssteuer (Synonym), Bettensteuer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tourismus (139)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.05.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.

Volltext

Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Verfahrensablauf

Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

Kurztext

Eine Gemeinde kann eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erheben.

Ansprechpunkt

Ihre zuständige Gemeinde

Zuständige Stelle

Ihre zuständige Gemeinde

Formulare

nicht vorhanden