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Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99036032040000, 99036032040000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036032040000, 99036032040000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Brennstoffzellenfahrzeug (Synonym), aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Synonym), Bevorrechtigung (Synonym), E-Plakette (Synonym), Batterieelektrofahrzeug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Ausgabe (040)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.

Volltext

Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

  • Batterieelektrofahrzeug,
  • Brennstoffzellenfahrzeug oder
  • aufladbares Hybridelektrofahrzeug

benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

Voraussetzungen

  • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
  • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
  • alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle

Kosten

  • Gebühr: 11 Euro

Verfahrensablauf

Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebühr 11,00 EUR
  • Zuständigkeit: Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten

Formulare

nicht vorhanden