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Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten anmelden

Mecklenburg-Vorpommern 99110040137000, 99110040137000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110040137000, 99110040137000

Leistungsbezeichnung

Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schlachtabfall (Synonym), Gammelfleisch (Synonym), Tierfutter (Synonym), Gülle (Synonym), Ekelfleisch (Synonym), Tiernebenprodukte (Synonym), Rohmilch (Synonym), Tierteile (Synonym), Risikofleisch (Synonym), Tierkörperbeseitigung (Synonym), Wildtiere (Synonym), K3-Material (Synonym), verendete Tiere (Synonym), Versuchstiere (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Beseitigung (137)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.11.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Schlachtabfälle, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Tierkörperteile ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH durchgeführt.

Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Pflicht zur Entsorgung im Verarbeitungsbetrieb der SecAnim GmbH, wenn sie

  1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
  2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
  3. durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage

beseitigt werden.

Beim Vergraben ist zu beachten, dass die Tierkörper mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sind. Auch für Equiden, die in einer zugelassen Verbrennungsanlage verbrannt werden, sind Ausnahmen möglich, wenn eine Genehmigung durch das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt wird.

Erforderliche Unterlagen

Bei verendeten Rindern ist der Rinderpass, bei verendeten Equiden ist der Equidenpass beizufügen. Ansonsten sind keine Unterlagen vorzulegen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die erbrachten Leistungen erhebt die SecAnim GmbH Entgelte auf der Grundlage einer Entgeltliste. Auskunft erteilt die SecAnim GmbH.

Verfahrensablauf

Der Besitzer, bei dem die Tierkörper oder zu beseitigenden tierischen Nebenprodukte anfallen, hat die SecAnim GmbH unverzüglich zu informieren. Die SecAnim GmbH kommt mit einem Spezialfahrzeug und holt die gefallenen Tiere oder tierischen Nebenprodukte ab.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 48 Stunden

Frist

Die Meldung an die SecAnim GmbH soll gemäß § 7 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes unverzüglich erfolgen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin
An der Landwehr, 17139 Malchin
Tel.: 03994 2096 30

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Zuständige Stelle

SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin
An der Landwehr, 17139 Malchin
Tel.: 03994 2096 30

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Formulare

nicht vorhanden