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Förderung: Finanzielle Hilfe bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99041011080000, 99041011080000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041011080000, 99041011080000

Leistungsbezeichnung

Förderung: Finanzielle Hilfe bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.11.2018

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.

Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben. Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.

Wie wird gefördert?

Es wird eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt. Die finanzielle Hilfe wird durch die Staatskanzlei in der Regel im Überweisungsverfahren ausgezahlt.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit Bestätigung der Meldebehörde.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.

Ansprechpunkt

Referat 330 - Protokoll, Ordensangelegenheiten, Ehrungen

Zuständige Stelle

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern