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Hausschlachtung - Durchführung

Mecklenburg-Vorpommern 99110035058000, 99110035058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110035058000, 99110035058000

Leistungsbezeichnung

Hausschlachtung - Durchführung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.11.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:

1. zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,

2. zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und

3. im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.

Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung – VetKostVO M-V)
5-50 € Gebührennummer 1.3.1.2.7 Hausschlachtung
1-10 € Gebührennummer 1.3.1.2.8 Trichinenuntersuchung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

unverzüglich

Frist

vor dem Zeitpunkt der Schlachtung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das europäische Lebensmittelrecht gilt nicht für den privaten häuslichen Gebrauch oder für die häusliche Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch. National ist vorgeschrieben, dass eine Anmeldung zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorzunehmen ist. Hausschweine und Pferde müssen zusätzlich noch auf Trichinen untersucht werden.

Ansprechpunkt

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der Hansestadt Rostock

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der Hansestadt Rostock

Formulare

nicht vorhanden