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Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Mecklenburg-Vorpommern 99050100022000, 99050100022000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050100022000, 99050100022000

Leistungsbezeichnung

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Finanzanlagen verkaufen (Synonym), Geschlossene Fonds (Synonym), Kapitalanlagen (Synonym), Kapitalanlagen vermitteln (Synonym), Vermögensanlagen (Synonym), Offene Fonds (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.03.2017

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlegen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlegen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Verfahrensablauf

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung

Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Frist

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
  • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

‎- Widerspruch

Kurztext

  • Erforderliche Prüfung für Erlaubnis als für Finanzanlagenvermittler
  • Mündliche und schriftliche Prüfung
  • Befreiung vom praktischen Prüfungsteil unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Zuständig: Industrie und Handelskammer (IHK)
  • Bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Formulare

  • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
  • Onlineverfahren: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung