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Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung

Mecklenburg-Vorpommern 99084006001000, 99084006001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084006001000, 99084006001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Busliniengenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personenbeförderung (084)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.04.2017

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

§§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 4 Abs. 3 PBefG

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen

(Gelegenheitsverkehr, Ferienzielreisen, Mietomnibus, Ausflugsfahrten)

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen, die der Antrag auf Erteilung der Genehmigung enthalten soll, ergeben sich im Einzelnen aus § 12 PBefG. Mit den Unterlagen muss insbesondere auch der Nachweis der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erbracht werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung erteilt wird, ergeben sich im Einzelnen aus § 13 PBefG. Der Antragsteller muss zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig sein. Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Inland haben. Es dürfen durch den beantragten Verkehr keine öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden.

Kosten

100,00 bis 1.465,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

3 Monate, kann um 3 Monate verlängert werden (§ 15 Abs. 1 PBefG)

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Landkreise und kreisfreie Städte

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Formulare

nicht vorhanden