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Daten im Vermittlerregister - Änderung

Mecklenburg-Vorpommern 99050033011000, 99050033011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050033011000, 99050033011000

Leistungsbezeichnung

Daten im Vermittlerregister - Änderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.10.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die im Vermittlerregister nach § 11a Gewerbeordnung (GewO) Eintragungspflichtigen haben der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

Volltext

Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34e, 34f, 34h und 34i GewO müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen. Soweit sich Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben ergeben, haben sie diese unverzüglich ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Formular Änderung der Registerdaten

Voraussetzungen

Änderung der eintragungspflichtigen Daten

Kosten

siehe Gebührentarif der Industrie- und Handelskammern

Verfahrensablauf

  • Einreichung der geänderten Daten per Formular
  • Einpflege erfolgt durch die zuständige IHK

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Meldung hat unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die im Vermittlerregister nach § 11a Gewerbeordnung (GewO) Eintragungspflichtigen haben der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden