Hausnummer - Festsetzung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hausnummervergabe (Synonym), Hausnummernvergabe (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.07.2016
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.