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Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten

Mecklenburg-Vorpommern 99115002060002, 99115002060002 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115002060002, 99115002060002

Leistungsbezeichnung

Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.11.2015

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI) Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch einlegen.

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Formulare

nicht vorhanden