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Beförderung gefährlicher Güter

Mecklenburg-Vorpommern 99108005000000, 99108005000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108005000000, 99108005000000

Leistungsbezeichnung

Beförderung gefährlicher Güter

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrtroute (Synonym), Gütertransport (Synonym), Verkehrsregelung (Synonym), Gefahrgutbeschreibung (Synonym), Gewichtsbegrenzung (Synonym), Gefahrgut (Synonym), Gefahrgutverkehr (Synonym), Güterverkehr (Synonym), Gefahr (Synonym), Verkehrssicherheit (Synonym), Gifttransport (Synonym), Höhenbegrenzung (Synonym), Gefahrguttransport (Synonym), Verkehrsangelegenheiten (Synonym), Streckenfestlegung (Synonym), Transport gefährlicher Güter (Synonym), Verkehrsaufsicht (Synonym), Lkw (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.05.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Gefahrgut – Recht / Vorschriften.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie des Transportmittels sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

Zuständige Behörde für die Überwachung in den Betrieben und Einrichtungen ist

1. das Bergamt in den Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen,

2. das Landesamt für Gesundheit und Soziales in den übrigen Betrieben

 sowie im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit die Behörden der Polizei für die Beförderung auf der Straße.

Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Sozialministerium zuständig.

Formulare

nicht vorhanden