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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99108025001000, 99108025001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108025001000, 99108025001000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.05.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in äußerst engen Grenzen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn

  • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Sie können von der Helmtragepflicht nur befreit werden, wenn

  • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen und
  • die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels unverhältnismäßig ist.

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Bescheinigung des Arztes

Voraussetzungen

Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn Personen

1) das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder

2) die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

Kosten

Die Kosten für eine Entscheidung über eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) betragen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Vorteil zwischen 10,20 und 767,00 Euro zuzüglich weiterer Auslagen.

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Anlegen von vorgeschriebenen Sicherheitsgurten Pflicht.

Die Straßenverkehrsbehörden können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten genehmigen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

Formulare

nicht vorhanden