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Architektenliste - Löschung

Mecklenburg-Vorpommern 99140001064000, 99140001064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001064000, 99140001064000

Leistungsbezeichnung

Architektenliste - Löschung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Löschungsverfahren nach § 12 Absatz 1  ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern auf eigenen Antrag: 105,00 Euro

Verfahrensablauf

  • Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
  • Der Antrag ist formlos zu stellen.
  • Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
  • Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
  • Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
  • Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Löschung der Eintragung bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin

Formulare

formloser Antrag