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Partnerschaft, Trennung und Scheidung - Beratung

Mecklenburg-Vorpommern 99041002018000, 99041002018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041002018000, 99041002018000

Leistungsbezeichnung

Partnerschaft, Trennung und Scheidung - Beratung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.08.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, im Fall der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. Im Fall der Trennung und Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.

Kosten

Es kann von den leistungsberechtigten Vätern und Müttern auf freiwilliger Basis und kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Mit der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) legt der Gesetzgeber ein Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie als Regelaufgabe der Jugendhilfe fest und markiert damit die Relevanz von Beratung für die Sicherung familialer Beziehungen und die Stärkung elterlicher Erziehungsverantwortung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Beratung kann durch die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) initiiert werden. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und dem Sozialdatenschutz.

Formulare

nicht vorhanden