Partnerschaft, Trennung und Scheidung - Beratung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, im Fall der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. Im Fall der Trennung und Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen.
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.
Es kann von den leistungsberechtigten Vätern und Müttern auf freiwilliger Basis und kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Mit der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) legt der Gesetzgeber ein Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie als Regelaufgabe der Jugendhilfe fest und markiert damit die Relevanz von Beratung für die Sicherung familialer Beziehungen und die Stärkung elterlicher Erziehungsverantwortung.
Die Beratung kann durch die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) initiiert werden. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und dem Sozialdatenschutz.