Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Inhalt
Begriffe im Kontext
defekte Leuchte (Synonym), Laterne defekt (Synonym), Beleuchtungsstörung (Synonym), Laterne kaputt (Synonym), Störung der Beleuchtung (Synonym), Laterne (Synonym), defekte Lampe (Synonym), Störung (Synonym)
- Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet
Fachlich freigegeben am
20.04.2017
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden