Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

Mecklenburg-Vorpommern 99107019146000, 99107019146000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107019146000, 99107019146000

Leistungsbezeichnung

Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abtreibung (Synonym), Unterstützung (Synonym), Gesundheitsamt (Synonym), Entbindungskosten (Synonym), soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere (Synonym), Adoption (Synonym), Mutter-Kind-Stiftung (Synonym), Erstausstattung (Synonym), Schwangerschaftsberatung (Synonym), Vorsorgeuntersuchungen (Synonym), Schwangerschaftsabbruch (Synonym), Mutter-Kind (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Aufklärung und Beratung (146)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.03.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung nach Abschnitt 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle (Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen) auf Wunsch anonym im Rahmen der allgemeinen Beratung informieren und beraten zu lassen (Abschnitt 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz).
  • Schwangerschaftskonfliktberatung nach Abschnitt 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Die Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst die notwendige Beratung nach § 219 Strafgesetzbuch. Sie ist ergebnisoffen zu führen und geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
  • Vertrauliche Geburt nach Abschnitt 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Eine nach § 2 Abs. 4 beratene Schwangere, die ihre Identität nicht preisgeben möchte, ist darüber zu informieren, dass eine vertrauliche Geburt möglich ist.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Es gibt einen Anspruch auf Beratung zu Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung.
  • Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen, insbesondere Informationen und Hilfsangebote umfassenden Schwangerschaftsberatung und der im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen stehenden Schwangerschaftskonfliktberatung.
  • Für Frauen in Notsituationen gibt es z.B. die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Dabei spielen Schwangerschaftsberatungsstellen eine zentrale Rolle. Sie steuern und organisieren das gesamte Verfahren.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden