Schulgeld Befreiung
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- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
18.03.2015
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Schulträger von privaten Schulen erheben in der Regel Beiträge für den Schulbesuch. Viele Einrichtungen bieten abgestufte Schulbeitragsregelungen, Geschwisterermäßigungen oder Stipendien an.
Finanzielle Unterstützung können Eltern bei der Schule selbst beantragen.
Schulbeiträge sind in Höhe von 30 Prozent, höchstens 5.000,00 EUR im Jahr, als Sonderausgabe steuerlich absetzbar (§ 10 Abs.1 Ziffer 9 EStG).
Eine Förderung der Auszubildenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann auf Antrag nach § 2 Abs. 1 oder 2 BAföG erfolgen.