Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Weiterführende Schulen: Beratung zur Aufnahme

Mecklenburg-Vorpommern 99088008018000, 99088008018000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088008018000, 99088008018000

Leistungsbezeichnung

Weiterführende Schulen: Beratung zur Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.03.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

An die Grundschule schließt sich die zweijährige schulartunabhängige Orientierungsstufe an. Sie umfasst die Klassenstufen 5 und 6. Diese Form der Orientierung auf spätere Bildungsgänge findet im Rahmen des längeren gemeinsamen Lernens in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen statt. Eine Ausnahme bilden die Sport- und Musikgymnasien sowie die Klassen für Hochbegabte.

In der Orientierungsstufe wird durch Beobachtung, Förderung und Erprobung das Erkennen der Interessengebiete und Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erleichtert, ebenso wie die Wahl der nachfolgenden Bildungsgänge ab der Jahrgangsstufe 7. Gemeinsames Lernen und individuelle Förderung sind die Kernpunkte in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe.

Die Klassenkonferenz der Jahrgangsstufe 6 berät und entscheidet über alle Angelegenheiten, die die Schullaufbahnempfehlung betreffen. Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung erteilt, auf deren Grundlage nach entsprechender Beratung der Erziehungsberechtigten die Wahl der weiterführenden Bildungsgänge erfolgt.

Sofern die Erziehungsberechtigten sich entgegen der Schullaufbahnempfehlung für den Besuch des gymnasialen Bildungsganges entscheiden, gilt das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 7 als Probezeit. Wird die Probezeit nicht erfolgreich absolviert, muss dieser Bildungsgang verlassen werden.

Zur Förderung spezieller Fähigkeiten und Interessen können Schüler ab Klassenstufe 5 in Klassen für hochbegabte Schülerinnen und Schüler an jeweils einem ausgewählten Gymnasium pro Schulamtsbereich aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission, die neben dem schulpsychologischen Befund die Kenntnisse und Fähigkeiten des Schülers (Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz) und weitere aktuelle Gutachten oder Befunde berücksichtigt.

Bei besonderen musikalischen bzw. sportlichen Fähigkeiten können die Schüler nach Eignungsfeststellung ab Klasse 5 spezielle Sport- und Musikgymnasien besuchen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden