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Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung

Mecklenburg-Vorpommern 99129008037000, 99129008037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129008037000, 99129008037000

Leistungsbezeichnung

Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Rohrleitungen (Synonym), Genehmigung von Rohrleitungsanlagen (Synonym), Befördern wassergefährdender Stoffe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.11.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.

Voraussetzungen

Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Feststellen der wasserrechtlichen Eignung von Anlagen oder Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.

Formulare

nicht vorhanden