Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Flächennutzungsplan Auskunft

Mecklenburg-Vorpommern 99012012023000, 99012012023000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012023000, 99012012023000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan Auskunft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Flurstückkarte (Synonym), Städtebauliche Entwicklung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.02.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Erforderliche Unterlagen

Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Kosten

Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

 1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
 2. Erarbeitung des Plankonzepts
 3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
 5. Überarbeitung des Plankonzepts
 6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 7. Überarbeitung des Plankonzepts
 8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
 9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
 

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens

Frist

Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zum Flächennutzungsplan kann der Bürger Auskunft erhalten. Dies ist möglich während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und während der einmonatigen öffentlichen Auslegung. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.

Ansprechpunkt

Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

Zuständige Stelle

Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

Formulare

nicht vorhanden