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Flächennutzungsplan - Aufhebung

Mecklenburg-Vorpommern 99012012044000, 99012012044000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012044000, 99012012044000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan - Aufhebung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Aufhebung (Synonym), Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung (Synonym), Flächenuztzungsplan (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.02.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.
Für die Aufhebung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches, die auch für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung anzuwenden sind.

Erforderliche Unterlagen

aufzuhebender Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Kosten

Die Kosten für die Aufhebung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  1. Beschluss über die Aufhebung des Flächennutzungsplans
  2. Unterrichtung der Behörden
  3. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. frühzeitige Behördenbeteiligung
  5. Auslegungsbeschluss
  6. öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)
  7. Prüfung der Stellungnahmen, Abwägung
  8. Beschluss
  9. Genehmigung
10. Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung des Flächennutzungsplans

Bearbeitungsdauer

Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Auswirkungen der Aufhebung ab.

Frist

Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben.

Ansprechpunkt

Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

Zuständige Stelle

Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

Formulare

nicht vorhanden